D2-NEU: Gerichtsstrukturreform
Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Oktober 2024 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Moritz Bührmann (KV Kiel) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 04.10.2024, 18:15 |
Antragshistorie: | Version 1(04.10.2024) |
Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Oktober 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Moritz Bührmann (KV Kiel) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 04.10.2024, 18:15 |
Antragshistorie: | Version 1(04.10.2024) Version 1 |
Der Landesverband von Bündnis90/ Die Grünen spricht sich gegen die geplante
Schließung
von Justizstandorten im Land aus.
Der Landesverband von Bündnis90/ Die Grünen spricht sich gegen die geplante Schließung
von Justizstandorten im Land aus.
Der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen bedauert, dass mit der geplanten Justizstrukturreform die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Gerichtsstandorte Schleswig-Holsteins grundsätzlich zu erhalten, nicht eingehalten werden kann.
Der Landesverband von Bündnis90/Die Grünen wird die in Aussicht gestellte Reform der Gerichtstruktur dennoch kritisch und konstruktiv begleiten.
In dem offenen Prozess der Betrachtung der Amtsgerichte muss genau auf die Zahlen geschaut und der sozialen Verträglichkeit von Reformmaßnahmen eine hohe Priorität eingeräumt werden. Es bedarf hier eines ausführlichen Kommunikationsprozesses innerhalb und außerhalb der Justiz und der Betrachtung der lokalen Gegebenheiten, um zu guten Lösungen zu finden. Wir wünschen uns, dass das Justizministeriumdiesen Weg nun weitergeht und in engem Austausch mit Justiz und Betroffenen an sinnvollen Lösungen arbeitet.
Es gibt bereits eine Praxis der Gerichtstage in der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit, die ihre Verhandlungen in den Gerichtsälen der Amtsgerichte Schleswig-Holsteins durchführen. Wir sprechen uns für einen Ausbau dieser Praxis aus, damit auch in der Fläche die Justiz weiterhin aufrechterhalten wird.
Der Landesverband von Bündnis90/ Die Grünen spricht sich gegen die geplante Schließung
von Justizstandorten im Land aus.
Der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen bedauert, dass mit der geplanten Justizstrukturreform die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Gerichtsstandorte Schleswig-Holsteins grundsätzlich zu erhalten, nicht eingehalten werden kann.
Der Landesverband von Bündnis90/Die Grünen wird die in Aussicht gestellte Reform der Gerichtstruktur dennoch kritisch und konstruktiv begleiten.
In dem offenen Prozess der Betrachtung der Amtsgerichte muss genau auf die Zahlen geschaut und der sozialen Verträglichkeit von Reformmaßnahmen eine hohe Priorität eingeräumt werden. Es bedarf hier eines ausführlichen Kommunikationsprozesses innerhalb und außerhalb der Justiz und der Betrachtung der lokalen Gegebenheiten, um zu guten Lösungen zu finden. Wir wünschen uns, dass das Justizministeriumdiesen Weg nun weitergeht und in engem Austausch mit Justiz und Betroffenen an sinnvollen Lösungen arbeitet.
Es gibt bereits eine Praxis der Gerichtstage in der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit, die ihre Verhandlungen in den Gerichtsälen der Amtsgerichte Schleswig-Holsteins durchführen. Wir sprechen uns für einen Ausbau dieser Praxis aus, damit auch in der Fläche die Justiz weiterhin aufrechterhalten wird.
Der Landesverband begrüßt, dass nicht beim Personal, sondern an den Justizgebäuden gespart werden soll. Wir sprechen uns dafür aus, dass der im Koalitionsvertrag vereinbarte Personalaufbau in der Justiz und insbesondere bei den Staatsanwaltschaften fortgesetzt wird.
Am 24.9.2024 teilte die Justizministerin mit, dass seitens der Landesregierung beschlossen worden sei, Sozial- und Arbeitsgerichte auf einen Standort zusammenzuführen, der wahrscheinlich in Neumünster angesiedelt sein soll. Dafür sollen die bestehenden Standorte in Kiel, Lübeck, Itzehoe, Flensburg, Elmshorn und Schleswig geschlossen werden. Das in Kiel ansässige Finanzgericht soll nach Schleswig umziehen. Allein diese insgesamt 10 Gerichte betreffenden Maßnahmen sollen bis zum Ende der Legislaturperiode bereits vollzogen sein.
Ferner plant das Justizministerium auch für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Bezug auf die Amtsgerichte eine umfassende Umstrukturierung mit einer Reduzierung der Amtsgerichte nach dem Grundsatz: „Ein Gericht pro Kreis“. Auch dies würde die Schließung mehrerer Gerichte und den Ausbau anderer bestehender Standorte bedeuten. Begründet wurde dies mit den erforderlichen Einsparungen, die man nicht beim Personal vornehmen will.
Der Landesverband begrüßt zwar, dass beim Personal nicht gespart werden soll, spricht sich aber gegen die Schließungen aus und fordert das Beibehalten aller jetzigen Justizstandorte.
Die geplante Reform hat Nachteile zur Folge, die die behaupteten Einsparungen im Haushalt nicht rechtfertigen können:
Der Rückzug aus der Fläche führt zu längeren Wegen für die Beschäftigten und die Rechtssuchenden. Gerade in Zeiten, in denen unsere rechtsstaatlichen Institutionen von Rechts unter enormen Druck steht, ist es falsch, die Präsens des Rechtsstaats zu reduzieren. Gerade in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit kann der Rückzug aus der Fläche auch nicht durch die Digitalisierung abgefedert werden. In diesen sensiblen Bereichen ist die Anzahl der rechtssuchenden Menschen, die ohne Anwalt direkt Rechtsschutz suchen, hoch. Nur im direkten Gespräch und Austausch können die Argumente ausgetauscht werden. Der Gang zum Anwalt ist vielfach nicht bezahlbar oder wird gescheut. De facto werden diese Menschen dann darauf verzichten, ihre Rechte geltend zu machen.
Für die etwa 240 betroffenen Beschäftigten entstehen große Existenzängste. Entweder muss ein Umzug erfolgen, oder sie müssen lange Pendelwege in Kauf nehmen. Auf Grund der unzuverlässigen Bahn heißt das vor allem, dass vermehrt mit dem Auto gependelt werden muss.
Aufgabe der Amtsgerichte ist es, kleinere zivilrechtliche Streitigkeiten und kleinere Strafverfahren vor Ort zu erledigen. Dafür müssen die Amtsgerichte Kenntnisse der lokalen Verhältnisse haben. Die Richter*innen sollen in ihren Amtsbezirken verwurzelt sein. Weniger Amtsgerichte in der Fläche gefährden ihre Funktionsfähigkeit.
Zudem erscheint die Beschränkung auf ein Amtsgericht pro Bezirk willkürlich. Die örtlichen und geographischen Besonderheiten der Kreise in SH werden dabei völlig außer Acht gelassen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum z.B. die Stadt Flensburg mit einer Fläche von 57 km² die gleiche Anzahl von Amtsgerichten erhalten soll wie der Kreis Rendsburg Eckernförde mit einer Fläche von 2.189 km².
Auch die Attraktivität des Justizstandorts Schleswig-Holstein wird geschwächt. Aufgrund der anstehenden Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge ist die Justiz dringend auf
Nachwuchs angewiesen. Hierbei konkurriert sie mit der freien Wirtschaft und deren deutlich höheren Löhnen um die besten Jurist*innen des Landes. Die Stärke der Justiz ist seit jeher die Beständigkeit und Sicherheit für ihre Beschäftigten. Die jetzige Intransparenz und fehlende Kommunikation durch das Ministerium haben einen schweren Vertrauensverlust ausgelöst. Die Konzentration auf einen Standort verhindert, dass Menschen an einem Gericht in ihrer Heimat- oder Wunschgemeinde arbeiten können. Dies mindert die Attraktivität der schleswig-holsteinischen Justiz für die nächste Generation an Jurist*innen.
Das Vorbild der Konzentration auf ein Verwaltungsgericht ist nach der überwiegenden Ansicht der Gewerkschaften und Verbände ein Negativbeispiel, was nicht gut funktioniert – das muss uns Warnung sein. Denn die Justiz ist kein Wirtschaftsunternehmen, das durch Skalierung bessere Ergebnisse erzielt. Die Justiz ist eine Dienstleistung, ein Grundrecht der Menschen im Land. Sie ist Ansprechpartnerin bei empfundenen Unrecht. Sie ist ein Zeichen dafür, dass der Staat vor Ort ist, vermittelt und Rechtsfrieden schafft. Bis auf das Saarland wäre Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, dass die Justiz an einen Standort konzentriert. Allerdings ist das Saarland auch nur etwas größer als der Kreis Rendsburg-Eckenförde.
Deswegen wird auch die Reduzierung auf ein Amtsgericht pro Kreis abgelehnt. Auch dies würde sehr weite Wege für viele Rechtssuchende bedeuten und ein Wegfall regionaler Kenntnisse und die einfache Möglichkeit für Ortstermine.