Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Oktober 2024 |
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Antragsteller*in: | LAG Frauen/LAG Queer (dort beschlossen am: 12.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.09.2024, 23:14 |
S3: S Satzungsänderungsantrag "Vielfalt in der Satzung"
Antragstext
Der Landesparteitag beschließt folgende Änderungen in der Satzung des
Landesverbands zur Berücksichtigung der geschlechtlichen Vielfalt.
Das Bundesfrauenstatut tritt bis zur Neufassung des Landesfrauenstatuts an seine
Stelle.
Antrag in leichter oder einfacher Sprache
Der Landesparteitag entscheidet über folgende Änderungen in den Regeln des
Landesverbands. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass alle Geschlechter
berücksichtigt werden.
Das Bundesfrauenstatut gilt bei uns, bis es ein neues Landesfrauenstatut gibt.
Begründung
Gemäß dem beschlossen Antrag A26 des Parteitags vom 05.05.2024, wird hiermit die redaktionelle Änderung der Satzung vorgenommen. Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ist uns als Partei besonders wichtig und soll sich folglich auch in unserer Satzung widerspiegeln.
Zur Quotierung von Gremien und Ämtern § 6 wird der aktuelle Satzungstext durch Satzungstext der Bundessatzung ersetzt/ergänzt.
Zur Quotierung von Redelisten auf den Parteitagen wird das in der Praxis bereits erprobte Losverfahren mit zwei Redeboxen in der Geschäftsordnung umgesetzt, sowie der geschlechtlichen Vielfalt in unseren Redelisten Rechnung getragen.
Das Landesfrauenstatut steht in Teilen im Widerspruch zum Bundesfrauenstatut, insbesondere in Bezug auf die Regelungen zur Mindestquotierung. Da die Landessatzung nicht der Bundessatzung widersprechen darf, ist das Bundesfrauenstatut maßgeblich. Daher gilt in diesem Fall ohnehin das Bundesfrauenstatut, unabhängig von den abweichenden Bestimmungen des Landesfrauenstatuts. Da es diesbezüglich bereits Verwirrungen und nachfragen gab und um eindeutig festzulegen, welche Regelungen gelten, wird das Landesfrauenstatut ausgesetzt. Stattdessen wird auf das Bundesfrauenstatut verwiesen, das nun bis zur Neufassung des Landesfrauenstatuts angewendet wird.
Unterstützer*innen
- Alexandra Königshausen (KV Flensburg)
- Denise Kreissl (KV Segeberg)
- Ralph Sieber (KV Schleswig-Flensburg)
- Carola Köster (KV Schleswig-Flensburg)
- Marlene Langholz-Kaiser (KV Flensburg)
- Zoé Engel (KV Kiel)
- Frank Wegener (KV Pinneberg)
- Katrin Stange (KV Pinneberg)
- Jannes Winkler (KV Schleswig-Flensburg)
- Ina Kietzmann (KV Nordfriesland)
Änderungsanträge
- S3-Ä1 (Vielfaltsrat (dort beschlossen am: 02.10.2024), Eingereicht)