Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Oktober 2024 |
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Antragsteller*in: | Landesfinanzrat (dort beschlossen am: 31.08.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.09.2024, 23:31 |
S4: S Satzungsänderungsantrag Beitrags- und Kassenordnung
Antragstext
Der Landesparteitag beschließt folgende Änderungen der Beitrags- und
Kassenordnung:
1. § 7 Verteilung der staatlichen Grundfinanzierung
„Von der staatlichen Grundfinanzierung, die der Landesverband sowohl vom
Bundesverband als auch vom Land Schleswig-Holstein erhält, werden ALT "36,5%"/
NEU "30 %" an die Kreisverbände verteilt. […]“
2. § 4 Abs. 2 Beitragsanteile
„Für jedes Mitglied führen die Kreisverbände Beitragsanteile an den
Bundesverband und den Landesverband ab. Der Beitragsanteil für den Landesverband
hat die gleiche Fälligkeit wie der für den Bundesverband und beläuft sich auf
ALT: "die Hälfte"/ NEU "zwei-Drittel"davon.“
Antrag in leichter oder einfacher Sprache
Der Landesfinanzrat schlägt folgende Änderungen in der Beitrags- und
Kassenordnung vor:
Verteilung der staatlichen Gelder (§ 7):
Vom Staat bekommt der Landesverband Geld. Bisher wurden 36,5 % dieses
Geldes an die Kreisverbände weitergegeben. Jetzt sollen nur noch 30 %
weitergegeben werden.
Beitragsanteile (§ 4 Abs. 2):
Die Kreisverbände geben Geld an den Bundesverband und den Landesverband
weiter. Bisher war der Anteil für den Landesverband halb so groß wie der
Anteil für den Bundesverband. Jetzt soll der Anteil für den Landesverband
zwei Drittel so groß sein wie der für den Bundesverband.
Die Änderung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Hinweis: Teile dieses Antrags wurden mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI)
formuliert.
Begründung
erfolgt mündlich
Unterstützer*innen
Änderungsanträge
- 82401 (Landesvorstand; Florian Juhl (KV-Pinneberg) (dort beschlossen am: 27.09.2024), Eingereicht)