Bereits während des Asylverfahrens gibt es rechtliche Grundlagen für die Aufnahme einer Beschäftigung, welche nicht von einer guten Bleiberechtspespektive abhängen. Das bezieht sich insbeondere auf die Ausbildung. Aus diesem Grund halte ich die Prüfung des Standes des Asylverfahrens an dieser Stelle nicht für notwendig.
Darüber hinaus halte ich die Benennung eines Schwerpunktes auf soziale- und pflegerische Berufe für eine ungerechtfertige Ungleichbehandlung gegenüber dem Handwerk und anderen Berufsgruppen, welche ebenfalls dringend Arbeitskräfte benötigen.
Wenn in diesem Verfahren bereits schulische und berufliche Qualifikationen abgefragt werden, macht es meines Erachtens Sinn, wenn an dieser Stelle bereits die Anerkennung von schulischen und beruflichen Qualifikation mit betrachtet wird, um etwaige Anerkennungsverfahren so frühzeitig wie möglich in die Wege zu leiten.
Schließlich sollte dieses Verfahren auch Mechanismen beinhalten, welche darauf gerichtet sind, einen Abbruch einer Beschäftigung vorzubeugen. In dieser Hinsicht gibt es bereits zahlreiche Angebote, die genutzt werden sollten, wie beispielsweise die Willkommenslotsen, welche die Betriebe beraten und unterstützen.