Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Oktober 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Ökologie SH (dort beschlossen am: 10.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 7 |
A5 (Ä1-5): Grüne Offensive für eine kohärente Klimaschutz- und Biodiversitätspolitik
Antragstext
Die Klimakrise und die Biodiversitätskrise sind die zentralen Herausforderungen
unserer Zeit. Angesichts von immer häufiger auftretenden Extremwetterereignissen
wie Starkregen, Dürreereignissen, Stürmen und Überschwemmungen sowie der
Bedrohung ganzer Ökosysteme ist die politische Antwort auf beide Krisen eine
Frage unserer eigenen Sicherheit. Als politische Partei und politisch
Verantwortliche sehen wir uns in der Verpflichtung, die Sicherheit der Menschen,
für die wir Verantwortung tragen, umfassend zu gewährleisten.
Wir konnten dieses Jahr anhand von Überschwemmungen in großen Teilen
Süddeutschlands und zahlreichen Extremwetterereignissen weltweit erneut sehen,
wie präsent und akut die Klimakrise ist. Um der Klimakrise wirksam
entgegenzutreten, brauchen wir nicht nur den klimaneutralen Umbau der
Wirtschaft, Energie-, Wärme- und Verkehrsinfrastruktur, sondern auch Maßnahmen
des natürlichen Klimaschutzes und der Klimaanpassung.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzen sich mit folgenden 12-Punkte
Plan für eine echte Offensive für den Natur- und Artenschutz und eine wirksame
Klimaschutzpolitik ein.
- 1. Eine große Chance für eine Natur- und Klimaschutzoffensive bietet das
europäische Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. Es kann europaweit den
Zustand der Lebensräume und Arten verbessern. Dabei wird ihre Umsetzung
auch die Nutzungsfähigkeit der Natur für Land- und Forstwirtschaft sichern
bzw. wiederherstellen, einen wichtigen Beitrag zum Klima- und
Hochwasserschutz leisten und die Lebensbedingungen in den Siedlungsräumen
verbessern. Wir Grüne in Schleswig-Holstein unterstützen dies und fordern
deshalb die Landesregierung auf, diesen Booster für eine gute Zukunft
künftiger Generationen ambitioniert in den zuständigen Ressorts für
Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Städtebau
umzusetzen.
- 2. Naturschutzgebiete sind von herausragender Bedeutung für die
Biodiversität in unserem Land. Auf Landes- aber vor allem auch kommunaler
Ebene - setzen wir uns für eine Verbesserung des Zustands bestehender
Schutzgebiete ein. Um ihre Wirkung zu entfalten, müssen Schutzgebiete
effektiv miteinander verbunden werden. Auch deshalb fordern wir, dass die
in der Landesbiodiversitätsstrategie der Landesregierung bis 2030
vorgesehenen 3,6% der Landesfläche zeitnah als Naturschutzgebiet
ausgewiesen sind. Dafür sind noch ca. 4.500 ha neue NSG-Fläche an Land
erforderlich.Als Konsequenz aus den ernüchternden Ergebnissen der
Biotopkartierung müssen wir den gesetzlichen Biotopschutz auf Bundes- und
Landesebene stärken.
- 3. Knicks sind ein prägendes Element der Landschaft und Artenvielfalt in
Schleswig-Holstein. Sie dienen als Rückzugs- und Lebensraum zahlreicher,
auch seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Die Knickpflege ist
von der UNESCO zurecht als immaterielles Kulturerbe anerkennt. Wir
erkennen die Leistungen gut wirtschaftender Landwirt*innen dabei an und
unterstützen die vom Umweltministerium vorgeschlagenen Flexibilisierungen.
Die Vorverlegung des Schnittzeitraums um 2 Wochen darf dabei keinesfalls
zu einer Verschlechterung des Knickschutzes führen. Wir begrüßen deshalb
ausdrücklich, dass die Aufwertung der Knicks ein zentrales gemeinsames
Anliegen der Koalition bleibt und werden vor Ort von den zuständigen
Behörden einfordern, dass Rechtsverstöße besser geahndet werden.
Forderungen, den Knick aus dem gesetzlichen Biotopschutz zu entlassen,
erteilen wir eine klare Absage.
- 4. Dauergrünland ist ein Alleskönner im Klima- und Umweltschutz. Es prägt
unser Landschaftsbild, schützt Klima, Böden und Gewässer und ist eine
wichtige Grundlage für die Artenvielfalt, insbesondere von Wiesenvögeln
und Insekten. Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz schützt davor, dass
Flächenversiegelung und Grünlandumbruch diesen wertvollen Lebensraum
zerstören. Wir fordern unsere Abgeordneten im Landtag daher auf, den
gesetzlichen Grünlandschutz zu stärken. Abschwächungen kann es mit uns
Grünen nicht geben. Wir wollen, dass die Böden in Schleswig-Holstein ihre
ökologischen Funktionen behalten und weiterhin Regenwasser aufnehmen
können. Deshalb wollen wir die Bebauung von naturbelassenen Flächen in
Schleswig-Holstein verringern und hin zu einer dynamischen
Flächenkreislaufwirtschaft kommen: Statt regelmäßig neue Flächen
auszuweisen, wollen wir vorhandene Flächen wieder in Wert setzen.
- 5. Nasse Moore sind echte Helden des biologischen Klimaschutzes. Sie
schützen das Klima und sind Lebensraum zahlreicher Arten. Wir werden den
Moorschutz weiter ausbauen und trockengelegte Moore wiedervernässen. Das
Grüne „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ des Bundes muss deshalb
zügig umgesetzt werden. Wir fordern, dass der natürliche Klimaschutz den
Stellenwert erhält, den er mit Blick auf den Klimawandel dringend benötigt
und als überragendes öffentliches Interesse anerkannt wird.
- 6. Schleswig-Holstein ist reich an Gewässern, aber kaum eines davon
befindet sich in einem ökologisch guten Zustand. Für unsere
Fischereibetriebe, für unseren Tourismus, für unsere Wasserwirtschaft aber
auch für Klima- und Artenvielfalt ist das ein nicht hinnehmbarer Zustand.
Deshalb ist die konsequente Verringerung von Nähr- und Schadstoffeinträgen
prioritär voranzubringen.
- Wir brauchen ein strengeres Düngerecht bei gleichzeitiger Gerechtigkeit
für die Betriebe, die ökologisch und umweltfreundlich wirtschaften
- wir brauchen die forcierte Schaffung von Feuchtgebieten und Wäldern, die
ambitionierte Renaturierung von Auen und die verpflichtende Schaffung von
dünge- und pestizidfreien Gewässerrandstreifen sowie eine kontinuierliche
Verbesserung der Klärtechnik.
- Die im Aktionsplan Ostseeschutz der Landesregierung beschlossenen
Reduktionspfade stellen aus unserer Sicht einen Kompromiss mit der
Landwirtschaft dar, der zwingend eingehalten werden muss. Über die im
Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen vereinbarte
Strategie zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln müssen wir zu einer
signifikanten Reduktion des Einsatzes von Ackergiften kommen.
- Die neu zu errichtenden streng geschützten Naturschutzgebiete in der
Ostsee mit ihren Rückzugsorten für Meerestiere und CO2-bindenden
Seegraswiesen werden nicht nur einen Beitrag für die Meeresbiodiversität
sondern auch für den Klimaschutz leisten. Wir begrüßen die Entscheidung
der Landesregierung sehr, diese Naturschutzgebiete zeitnah zu schaffen und
werden dies vor Ort unterstützen.
- 7. Wir begrüßen jedes Engagement bei der Umsetzung von Maßnahmen für den
Natur-, Arten- und Klimaschutz und stehen fest an der Seite des
ehrenamtlichen Naturschutzes und der vielen Freiwilligendienstleistenden.
Freiwillige Vereinbarungen ersetzen jedoch keine Politik, sondern ergänzen
sie allenfalls. Statt unzählige Arbeitsgruppen und unverbindliche Runde
Tische einzurichten, sprechen wir uns für klare rechtliche Regelungen aus.
Das ist auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Entlastung vieler
Akteur*innen.
1) Aufgrund der enormen Relevanz des Natur- und Artenschutzes für die
öffentliche Sicherheit setzen wir uns für die Beschleunigung von Verfahren im
Natur- und Artenschutz ein, wie sie auch beim Ausbau von Windenergieanlagen
vorgesehen ist. Um wirksamen Artenschutz umzusetzen, streben wir eine
Verbesserung der Ausstattung von zuständigen Behörden sowie der Datengrundlage
an.
1a) Wir wollen, dass die Artenvielfalt als Schutzgut in die Schleswig-
Holsteinische Landesverfassung aufgenommen wird, um dem Schutz der Biodiversität
in den Entscheidungen der Behörden und Gerichte deutlich mehr Gewicht zu geben.
Damit würde der verfassungsrechtliche Schutz auf alle Lebensformen erweitert und
die biologische Vielfalt an sich einschließlich der Vielfalt der Lebensräume
geschützt.
2) Für eine wirksame Klimaschutzpolitik ist es notwendig, dass die erneuerbaren
Energien beschleunigt ausgebaut werden. Wir begrüßen daher, dass dem Ausbau der
Erneuerbaren Energien in §2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein
„überragendes öffentliches Interesse“ eingeräumt wurde. Dies wird unter anderem
damit begründet, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien der öffentlichen
Sicherheit dient. Genauso gilt für uns, dass der Erhalt unserer Lebensgrundlagen
im Rahmen der Ausweisung von Gebieten für den Natur- und Artenschutz und des
natürlichen Klimaschutzes eine zentrale Frage der öffentlichen Sicherheit ist.
Deshalb setzen wir Grüne uns für eine Erweiterung des Bundesnaturschutzgesetzes
um eine dem §2 EEG entsprechende Norm ein, mit der dem ökosystembezogenen Natur-
, Arten- und Klimaschutz ebenfalls überragendes öffentliches Interesse
eingeräumt wird.
3) Für wirksamen flächengebundenen Natur- und Artenschutz braucht es ausreichend
naturräumlich wertvolle Flächen, die anderen Nutzungen nicht offenstehen.
Deshalb setzen wir uns für die Einrichtung eines bundes- oder landesweiten Fonds
zum Ankauf und Unterhalt von Flächen für den Natur- und Artenschutz ein, in den
Ausgleichsgelder eingezahlt werden können. Gleichzeitig sollte auch das
Vorkaufsrecht als Möglichkeit des Erwerbs neuer Flächen für den Natur- und
Artenschutz gestärkt werden.
4) Wir setzen uns für eine Neuregelung der Verkehrswegesicherungspflicht für
Natur- und Artenschutzflächen nach dem Vorbild von § 14 Bundeswaldgesetz ein, um
Hürden für kommunale Akteur*innen beim Natur- und Artenschutz abzubauen.
5) Kombinutzungen können den Druck auf die verfügbaren Flächen senken. Die DIN
SPEC für Agrar-PV und das Innovationssegment in den Ausschreibungen für PV-
Freiflächenanlagen außerhalb von Schutzgebieten sind ein erster Schritt in die
richtige Richtung. Wir setzen uns im Bund dafür ein, in einem nächsten Schritt
eine DIN SPEC und ein eigenes Ausschreibungssegment für Biodiv-PV-Anlagen in den
Beschleunigungsgebieten zu definieren. Dies kann unterschiedliche Nutzungsformen
beinhalten: z.B. Biodiv und extensive Agri-PV, eine umfassende
Lebensraumgestaltung rund um den Solarpark oder naturschutzfachlich
qualifizierte Projekte zur Unterstützung des natürlichen Klimaschutzes.
Anhang: Thesenpapier in der Fassung vom 31. August 2024
"Vorschläge für Elemente einer kohärenten Klimaschutz- und
Biodiversitätspolitik"
Die Klimakrise und das extremste Artensterben der Erdgeschichte sind die beiden
existentiellen, von Menschen gemachten Krisen unserer Zeit. Bei der Bewältigung
beider Krisen geht es um die Frage, ob und wie Menschen in nicht allzu ferner
Zukunft im einzigen Lebensraum, der ihnen zur Verfügung steht, der Biosphäre der
Erde, leben und überleben wollen.
Wir als Landesarbeitsgemeinschaft Ökologie Schleswig-Holstein stellen hiermit
ein Thesenpapier, abgestimmt mit den LAGen Energie und Landwirtschaft, als
möglichen Baustein für eine Lösung zur Diskussion.
Kommunikation:
Wir retten mit Klimaschutz sowie Natur- und Artenschutz weder die Erde, den
Planeten noch „die Natur“, sondern es geht um nichts weniger als den Erhalt der
Lebensgrundlagen für uns Menschen. Exakt das muss in einer Kommunikation zum
Ausdruck kommen, die dem Ernst der Entwicklung gerecht wird, nicht in
blockierende Katastrophenstimmung verfällt und Hoffnung auf Lösungen eröffnet.
Knapp, knackig und viral tauglich.
Sicherheit:
Weniges wird in den kommenden Jahrzehnten zu einem größeren Sicherheitsrisiko
als die Klimakrise, das Zusammenbrechen ganzer Ökosysteme und die zunehmende
Unbewohnbarkeit von Teilen der Erdoberfläche.
Einige der Sicherheitsrisiken:
- Trinkwasser.
- Extremwetter
- Temperaturen jenseits 50 °C
- Überschwemmungen
- Extreme Trockenheit
- Stürme und Starkregen
- Kriege und lokale Konflikte um Wasser, Lebensraum, elementare Ressourcen
Wer Sicherheit als kritischen Faktor für das Leben der Menschen in Freiheit
erkennt, muss Klimaschutz und den Erhalt der Lebensbedingungen für Menschen als
kritische Faktoren ernst nehmen.
Grundlegende Norm
„Natürlicher Klimaschutz“ und die „Ausweisung neuer Gebiete zum Schutz der
Biodiversität“ müssen im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen und der
öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen.
Daher muss eine dem §2 EEG vergleichbare Norm ins Bundesnaturschutzgesetz (BNG)
aufgenommen werden.
Beschleunigte Verfahren
Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen (WKA), PV-
Solaranlagen und die erforderlichen Netzinfrastrukturen ist zwingend. Sie ist
rational nur möglich, wenn in den Beschleunigungsgebieten (außerhalb von
Schutzgebieten wie Natura2000, NSG, Nationalpark) zukünftig auf Einzelfall-
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verzichtet wird und zu pauschalisierten
Genehmigungen übergegangen wird. Daher soll es in den Beschleunigungsgebieten
künftig keine Einzelfallprüfungen für Anlagen mehr geben, sondern die
Zulässigkeit wird dort nach Aktenlage entschieden. Die Dauer der Verfahren ist
zeitlich begrenzt. Wird die Verfahrenshöchstdauer überschritten, gelten Anträge
als genehmigt.
Aus Sicht des Natur- und Artenschutzes kann dies nur mitgetragen werden, wenn
auch die Verfahren im Natur- und Artenschutz beschleunigt werden, hierdurch
Arten, Lebens- und Naturräume wirksam geschützt werden und dieser Schutz auch
durchgesetzt wird.
Eine Grundvoraussetzung für die Planungsbeschleunigung ist jedoch eine
Verbesserung der personellen und ggfls. finanziellen Ausstattung der zuständigen
Genehmigungsbehörden.
Zusätzlich ist eine Verbesserung der ökologischen Datenlage erforderlich, um
Anträge auf Genehmigungen besser und faktenbasiert bewerten zu können. Eine
verbesserte Beschaffung von Daten kann sowohl durch eine bessere Ausstattung der
Behörden ermöglicht werden als auch in einer Zusammenarbeit mit Citizen-Science-
Projekten, die auf ehrenamtlicher Basis Daten sammeln und zur Verfügung stellen
können.
Flächen
Durch die Umsetzung von RED III in nationales Recht werden für die Flächen in
den Beschleunigungsgebieten ungefragt die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen,
dass auf ihnen WKA oder PV-Freiflächenanlagen errichtet werden können.
Zieht ein Flächeneigentümer ein so gegebenes Recht, indem er Windkraft- oder PV-
Anlagen auf seinen Flächen beantragt, ist die Genehmigung zu erteilen, nachdem
der Antragsteller einen städtebauliche Vertrag nach §12 BauGB unterschrieben
hat. In diesem verpflichtet er sich, einen jährlichen Betrag, der in einer zu
seinen Pachterlösen angemessenen Höhe steht, in einen Fonds zum Ankauf und
Unterhalt von Flächen für den Natur- und Artenschutz einzuzahlen. Auf diese
Weise kann „pauschalisiert“ der Natur und Artenschutz gestärkt und neue
wertvolle Naturflächen können dauerhaft gesichert werden.
Das vorgeschlagene Verfahren bietet für alle Stakeholder Vorteile und
angemessene Pflichten. Eine befürchtete verzögernde Wirkung für den Ausbau der
Erneuerbaren Energien (EE) kann durch die Fonds-Lösung vermieden werden. Die
genaue rechtliche Konstruktion ist dabei nicht entscheidend, zu diesem Vorschlag
wirkungsgleiche Mechanismen wären ebenfalls angemessen.
Vorranggebiete für den Natur- und Artenschutz
Ebenso wie für den Ausbau der erneuerbaren Energien muss es gemäß dem von
Deutschland unterzeichneten Abkommen von Montreal Vorranggebiete für den Natur-
und Artenschutz geben.
Zu den Vorranggebieten für den Natur- und Artenschutz müssen für Schleswig-
Holstein exemplarisch die in der Biodiversitätsstrategie des Landes
ausgezeichneten Flächen für die Biodiversität und den Biotopverbund zählen.
Für Flächen in den Vorranggebieten für den Natur- und Artenschutz müssen die
Möglichkeiten des Aufkaufs von Flächen für den Natur- und Artenschutz durch eine
Ausweitung des Vorkaufsrechts für den Biodiversitäts- und Naturschutz deutlich
erleichtert werden.
Der Fonds steht für den Ankauf, den Unterhalt und die ökologische Aufwertung von
Flächen in den Vorranggebieten für den Natur- und Artenschutz zur Verfügung.
Flächen, bei denen ein Vorkaufsrecht für den Natur/Artenschutz greifen sollte,
können zum Beispiel durch die „Hotspots der Biologischen Vielfalt im Rahmen des
Bundesprogramms Biologische Vielfalt“ definiert werden oder entlang der
Verbindungsachsen, die vom BfN 2013 in „Geeignete Flächen und Verbindungsachsen
für ein länderübergreifendes Biotopverbundsystem“ sowie im Landes-
Biotopverbundsystem definiert worden sind.
Ansatz 1:
Es wird ein Bundesweiter Fonds eingerichtet und verwaltet. Aus diesem können
verschiedene Akteure Geld beantragen für konkrete Umsetzungen, die dem
Naturschutz/Artenschutz zu Gute kommen, z.B. Anstalten öffentlichen Rechtes wie
Stiftung Naturschutz SH oder Landesforsten für Ankauf von Flächen,
Naturschutzvereine für Unterhaltungs-/ Pflegemaßnahmen, Kommunen und deren UNB,
Bildungsprojekte für Schulen, …
Die Betreuung obliegt dem Bund.
Ansatz 2:
Jedes Bundesland oder Verbünde eng benachbarter Bundesländer (z. B. Hamburg mit
Schleswig-Holstein, Bremen mit Niedersachsen) unterhalten einen eignen Fonds, in
den nur lokal eingezahlt und ausgezahlt wird unter denselben Kriterien wie oben.
Betreuung obliegt den Ländern.
Zusatzidee:
Einen Extra-Fonds einrichten, der nur für Vertrags-Naturschutzmaßnahmen
angewendet wird. Speziell für Privatleute/Leute aus der Landwirtschaft, die ihre
Flächen nicht verkaufen wollen und somit wieder Sympathie generieren für den
Naturschutz als Partner und weniger als Flächenkonkurrent.
Doppelnutzung von Flächen für den Natur- und Artenschutz sowie für den Ausbau
der erneuerbaren Energien
Für Gebiete, in denen sich der Vorrang für den Ausbau der erneuerbaren Energien
mit dem Vorrang für den Natur- und Artenschutz schneiden, sind einerseits
Kriterien für eine fachliche Abwägung der Entscheidung zu entwickeln,
andererseits Konzepte für eine Doppelnutzung von Flächen sowohl für den Natur-
und Artenschutz als auch für den Ausbau der Windkraft oder der Freiflächen
Photovoltaik. Beide Nutzungsarten müssen nicht im Konflikt zueinander stehen.
Verkehrswegesicherungspflicht
Kommunale Akteure schrecken vor dem Erwerb von Flächen für den Natur- und
Artenschutz zurück, da sie, mit Ausnahme von Waldflächen, in diesen Flächen dann
einer umfassenden Verkehrswegesicherungspflicht mit unbeschränkter Haftung
nachkommen müssen.
Die Verkehrswegesicherungspflicht und somit auch die Frage der
Haftungsbeschränkung sind heute gesetzlich nicht geregelt. Lediglich für
Waldflächen besteht das sogenannte „Jedermannrecht“. Nach §14 Bundeswaldgesetz
kann ein Wald auf eigene Gefahr betreten werden. Damit besteht in Waldflächen
keine Verkehrswegesicherungspflicht außerhalb ausgewiesener Straßen und Wege.
Eine vergleichbare rechtliche Regelung für Flächen des Natur- und Klimaschutzes
fehlt und müsste dringend aufgenommen werden.
Kombinutzung von Flächen
Kombinutzungen können den Druck auf die verfügbaren Flächen senken. Die DIN SPEC
für Agrar-PV und das Innovationssegment in den Ausschreibungen für PV-
Freiflächenanlagen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der Bund
sollte in einem nächsten Schritt eine DIN SPEC und ein eigenes
Ausschreibungssegment für Biodiversitäts-PV-Anlagen außerhalb von Schutzgebieten
definieren. Dies kann unterschiedliche Nutzungsformen beinhalten: z.B.
Biodiversität und extensive Agri-PV, eine umfassende Lebensraumgestaltung rund
um den Solarpark oder naturschutzfachlich qualifizierte Projekte zur
Unterstützung des natürlichen Klimaschutzes.
Fazit
Die Biodiversitätskrise muss zusammen mit dem Klimaschutz gelöst werden.
Parallel zur Definition von Beschleunigungsgebieten, in denen der Aufbau von
Erneuerbare-Energie-Anlagen pauschalisiert genehmigt wird, müssen
Beschleunigungsgebiete für den Natur- und Artenschutz definiert werden. Dies
dient auch der Umsetzung des Nature Restoration Law.
Nutzungsrechte an Flächen sollten nur in Kombination mit Pflichten vergeben
werden, die analog zu Städtebaulichen Verträgen ausgehandelt werden. Zum
Beispiel könnten Flächeneigentümer zur Einzahlung in einen Fonds zum Ankauf von
Flächen für den Natur- und Artenschutz verpflichtet werden.
Mitwirkende der LAG Ökologie SH
Ocean Renner
Marilla Meier
Sina Clorius
Christof Martin
Mathias Schmitz
Markus Winkler
Für die LAG Energie SH
Luca Brunsch
Antrag in leichter oder einfacher Sprache
Die Klima-Krise und das Artensterben sind große Probleme, mit denen wir heute
kämpfen müssen. Immer öfter gibt es extreme Wetterereignisse wie starke
Regenfälle, Dürre, Stürme und Überschwemmungen. Diese Probleme bedrohen die
Natur und unsere Sicherheit. Wir, als politische Partei, fühlen uns
verantwortlich, die Sicherheit der Menschen zu schützen.
In diesem Jahr haben wir durch Überschwemmungen in Süd-Deutschland und viele
extreme Wetterereignisse weltweit gesehen, wie ernst die Klima-Krise ist. Um die
Klima-Krise zu bekämpfen, müssen wir unsere Wirtschaft und die Art, wie wir
Energie nutzen, umstellen. Außerdem brauchen wir Maßnahmen, die die Natur
schützen und uns an den Klimawandel anpassen.
Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein haben einen 12-Punkte-Plan für
den Schutz der Natur und den Klimaschutz:
1. Wir wollen, dass Genehmigungen für den Schutz der Natur schneller erteilt
werden, ähnlich wie bei Windkraft-Anlagen. Dazu müssen die Behörden besser
ausgestattet werden.
2. Wir müssen den Ausbau erneuerbarer Energien schneller vorantreiben. Es ist
gut, dass dieser Ausbau als sehr wichtig für die öffentliche Sicherheit
angesehen wird. Im Gesetz heißt das: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien liegt
im überragenden öffentlichen Interesse“. Wir meinen: Auch der Schutz der Natur
ist sehr wichtig und liegt im überragenden öffentlichen Interesse.
3. Für einen effektiven Schutz der Natur und der Arten brauchen wir genügend
wertvolle Flächen, die nicht für andere Zwecke genutzt werden. Deshalb wollen
wir einen Fond einrichten, der auf Bundes- oder Landesebene Geld für den Kauf
und die Pflege solcher Flächen bereitstellt. In diesen Fond können Ausgleichs-
Zahlungen eingezahlt werden. Außerdem sollte das Vorkaufs-Recht verbessert
werden, damit wir neue Flächen für den Natur- und Artenschutz leichter erwerben
können.
4. Wir wollen die Regeln für die Sicherung von Wegen auf Naturflächen ändern,
damit es einfacher wird für Privat-Menschen und Kommunen, diese Flächen zu
schützen. Wir wollen die Regelung übernehmen, die es schon für den Wald gibt.
5. Wir setzen uns dafür ein, dass Flächen für verschiedene Zwecke genutzt werden
können, zum Beispiel für Landwirtschaft und den Ausbau erneuerbarer Energien.
6. Wir Grüne in Schleswig-Holstein unterstützen das Gesetz zur Wiederherstellung
der Natur vom EU-Parlament und fordern die Regierung in Schleswig-Holstein auf
es umzusetzen. Es sorgt für Klimaschutz und hilft Lebensräume und Arten in
Europa zu schützen und zu fördern. Es hilft auch Landwirtschaft und
Forstwirtschaft
7. Naturschutz-Gebiete sind sehr wichtig für die Artenvielfalt in unserem Land.
Auf Landes- und kommunaler Ebene setzen wir uns dafür ein, dass der Zustand
dieser Gebiete besser wird. Damit sie gut wirken, müssen die Schutzgebiete
miteinander verbunden werden. Wir fordern, dass bis 2030 viel mehr Naturschutz-
Gebiete im Land ausgewiesen werden. Biotope sollen gesetzlich besser geschützt
werden.
8. Knicks sind wichtige Elemente der Landschaft und der Artenvielfalt in
Schleswig-Holstein. Sie sind UNESCO Kulturerbe. Wir finden es gut, dass die
Koalition Knicks besser schützen will und fordern Verstöße besser zu bestrafen.
Wir lehnen es ab, den Knick aus dem gesetzlichen Schutz zu nehmen.
9. Dauer-Grünland ist wichtig für den Klima- und Umweltschutz. Es prägt unsere
Landschaft, schützt das Klima, die Böden und Gewässer und ist wichtig für die
Artenvielfalt. Es ist wichtig zur Aufnahme von Regenwasser. Wir fordern die
Abgeordneten auf, den Schutz des Grünlands zu stärken und das Gesetzt zum Schutz
des Dauer-Grünland zu erhalten. Wir wollen bebaute Flächen besser nutzen.
10. Nasse Moore sind wichtig für den Klimaschutz und bieten Lebensraum für viele
Arten. Wir wollen den Schutz der Moore ausbauen und trockengelegte Moore wieder
nass machen. Das Aktionsprogramm für natürlichen Klimaschutz des Bundes muss
schnell umgesetzt werden. Wir fordern, dass der natürliche Klimaschutz die
Aufmerksamkeit bekommt.
11. Schleswig-Holstein hat viele Gewässer mit schlechtem Zustand. Das ist
schlecht für die Fischerei, den Tourismus und die Artenvielfalt. Wir wollen,
dass weniger Nährstoffe und Schadstoffe in die Gewässer fließen. Wir brauchen
strengere Regeln für Düngemittel. Umweltfreundliche Betriebe müssen fair
behandelt werden. Außerdem müssen wir mehr Feuchtgebiete und Wälder schaffen.
Wir brauchen mehr natürliche Flüsse. An den Rändern von Flüssen und Seen dürfen
keine Dünger und Schutzmittel verwendet werden
Die Ziele im Aktionsplan Ostsee-Schutz müssen eingehalten werden. Wir müssen
auch weniger Pflanzenschutzmittel und Dünger benutzen. Die neuen Naturschutz-
Gebiete in der Ostsee werden nicht nur der Artenvielfalt im Meer helfen, sondern
auch dem Klimaschutz. Wir unterstützen die Entscheidung der Landesregierung,
diese Gebiete schnell zu schaffen.
12. Wir stehen hinter den ehrenamtlichen Naturschützern und Freiwilligen.
Freiwillige Vereinbarungen sind jedoch kein Ersatz für politische Maßnahmen. Wir
fordern klare gesetzliche Regelungen. Das hilft Bürokratie abzubauen und viele
Beteiligte zu entlasten.
Zusammengefasst: Die Klimakrise und das Artensterben sind große
Herausforderungen, die wir gemeinsam angehen müssen. Wir müssen sicherstellen,
dass wir die Natur schützen und gleichzeitig erneuerbare Energien ausbauen. Es
ist wichtig, dass wir klare Regeln und Unterstützung für den Schutz der Natur
schaffen.
Unterstützer*innen
- Markus Winkler (KV Schleswig-Flensburg)
- Luca Brunsch (KV Kiel)
- Michael Brandtner (KV Kiel)
- Michael Klinger (KV Schleswig-Flensburg)
- Ocean Renner (KV Nordfriesland)
- Katrin Stange (KV Pinneberg)
- Christopher Mund (KV Lübeck)
- Florian Juhl (KV Pinneberg)
- Anne Birke (KV Schleswig-Flensburg)
- Stefan Alexander Mauel (KV Stormarn)
- Katharina Kegel (KV Pinneberg)
- Kirsten Schaltenberg (KV Schleswig-Flensburg)
- Ulrike Dunkhase-Heinl (KV Flensburg)
- Iris Brückner (KV Schleswig-Flensburg)
- Peer Lessing (KV Pinneberg)
- Carina Hennecke (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Hans vom Schloß (KV Pinneberg)
- Sina Clorius (KV Schleswig-Flensburg)
- Marianne Elliott-Schmitz (KV Pinneberg)
- Christof Martin (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Sandra Leiendecker (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Jessica Leutert (KV Kiel)
- Marcus Jurkat (KV Lübeck)
- Georg Wilkens (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Petra Goll (KV Pinneberg)
- Said Ettejjari (KV Segeberg)
- Sönke Dibbern (KV Schleswig-Flensburg)
- Wiebke Garling-Witt (KV Stormarn)
- Sabine Loof (KV Pinneberg)
- Tobias Goldschmidt (KV Plön)
- Britta Baar (KV Dithmarschen)
- Susanne Hilbrecht (KV Dithmarschen)
- Dieter Dluzewski (KV Dithmarschen)
- Hildegard Bedarff (KV Pinneberg)
- Stefan Lansberg (KV Plön)
- Merlin Michaelis (KV Kiel)
- Oliver Lorentzen (KV Pinneberg)
- Alexander Gelter-Grimmelsmann (KV Neumünster)
- Askan Grimmelsmann (KV Neumünster)
- Ina Kietzmann (KV Nordfriesland)