Änderungen von A2 (Ä1,2) zu A2 (Ä1-3)
Ursprüngliche Version: | A2 (Ä1,2) (Version 3) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11.10.2024, 14:49 |
Neue Version: | A2 (Ä1-3) (Version 4) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.10.2024, 15:31 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 4:
Die Delegierten des Landesparteitages mögen beschließen: Der Steuersatz für die Umsatzsteuer für Gemüse, Hülsenfrüchte und Obst wird auf 7% belassen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzen sich dafür ein, dass ein neues Lenkungssystem auf Bundesebene erarbeitet wird, um Obst und Gemüse im Vergleich zu Fleisch steuerlich zu begünstigen.
Die Verantwortlichen in der Partei, in der Landesregierung und im Landtag setzen sich auf Bundesebene für eine umfassende Reform des Umsatzsteuerrechtes ein.
Die Verantwortlichen in der Partei, in der Landesregierung und im Landtag setzen sich für die Umsetzung der im Januar 2024 vom Bundeskabinett beschlossenen “Ernährungsstrategie der Bundesregierung”.
Ein Umbau des Ernährungssystems hin zu einer ökologischen und stärker pflanzenbasierten Ernährung soll durch einen Umbau der Außer-Haus-Verpflegung (z.B. öffentliche Kantinen, Kitas und Mensen) in Schleswig-Holstein erreicht werden.