Anders als eine Nullstellung der Mehrwertsteuer auf Gemüse,Obst und Hülsenfrüchte kann der Tierwohlcent als geringer Aufschlag auf Fleisch oder Fleischprodukte und als zweckgebundene Tierwohlabgabe den Landwirt*innen zugutekommen beim Umbau der Tierhaltung ,aber auch beim Ausstieg aus der Tierhaltung und dem Übergang zu Obst-und Gemüseanbau,was grade bei Hofnachfolge wichtig ist.So steigern wir unseren noch geringen Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse und tragen zur Ernährungssouveränität bei.
Dagegen hat die Nullstellung der Mehrwertsteuer auf Gemüse,Obst und Hülsenfrüchte den Nachteil ,dass wir Billigimporte aus Spanien,oft pestizidbelastet(Erdbeeren) ,die in Spanien zu Wassernotstand führen,subventionieren.Ebenso wie Importe von Weintrauben und Oliven aus Süditalien aus prekärer Erntearbeit.Damit schaden wir unserem Markt ,der Gemüse und Obst bio-regional-saisonal anbietet.
https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2024/240410-zkl.html
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