Dringlichkeitsantrag: | Gerichtsstrukturreform |
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Antragsteller*in: | Jan Kürschner (KV Kiel) |
Status: | Unterstützer*innen sammeln (Berechtigung: Ausgewählte Gruppen) |
Angelegt: | 11.10.2024, 18:02 |
Änderungsantrag zu D2-NEU: Gerichtsstrukturreform
Begründung
Nach Zeile 54 einfügen:
Begründet werden die Reformmaßnahmen mit den durch den vorhandenen sehr hohen Gebäudesanierungsbedarf an den Justizgebäuden in einem Umfang von über 550.000.000,00 Euro. Die mittelfristige Finanzplanung des Landes Schleswig-Holstein weist ein Defizit von insgesamt fast einer Milliarde Euro auf, im Haushalt 2025 muss eine Lücke von rund 580.000.000,00 Euro geschlossen werden. Das bedeutet in einigen Bereichen schmerzhafte Einschnitte und es werden in den kommenden Jahren weitere folgen. Solange eine Reform der Schuldenbremse nicht mehrheitlich getragen und umgesetzt wird, muss dieser Kurs fortgesetzt werden. Die Sanierung der Liegenschaften, die für die Klimaneutralität der Landesverwaltung geboten ist, ist eine große Herausforderung. Das gilt insbesondere in der kleinteiligen Struktur sehr unterschiedlicher und alter Gebäude. Eine Zusammenführung ist ein großer Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität in der Justiz.
In der Arbeitsgerichtsbarkeit arbeiten an den sechs Standorten jeweils zwischen elf und 19 Personen, von denen jeweils drei bis sechs Richter*innen sind. In der Sozialgerichtsbarkeit arbeiten an den einzelnen Standorten zwischen 28 und 48 Personen von denen jeweils zwischen zehn und 20 Richter*innen sind. Die Einheiten sind klein und in Krankheits- und Urlaubsfällen schnell in Bedrängnis. Eine Zusammenführung erleichtert Vertretungsmöglichkeiten und Arbeitsteilung.
Unterstützer*innen
- Bina Braun (KV Herzogtum Lauenburg)
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Begründet werden die Reformmaßnahmen mit den durch den vorhandenen sehr hohen Gebäudesanierungsbedarf an den Justizgebäuden in einem Umfang von über 550.000.000,00 Euro. Die mittelfristige Finanzplanung des Landes Schleswig-Holstein weist ein Defizit von insgesamt fast einer Milliarde Euro auf, im Haushalt 2025 muss eine Lücke von rund 580.000.000,00 Euro geschlossen werden. Das bedeutet in einigen Bereichen schmerzhafte Einschnitte und es werden in den kommenden Jahren weitere folgen. Solange eine Reform der Schuldenbremse nicht mehrheitlich getragen und umgesetzt wird, muss dieser Kurs fortgesetzt werden. Die Sanierung der Liegenschaften, die für die Klimaneutralität der Landesverwaltung geboten ist, ist eine große Herausforderung. Das gilt insbesondere in der kleinteiligen Struktur sehr unterschiedlicher und alter Gebäude. Eine Zusammenführung ist ein großer Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität in der Justiz.
In der Arbeitsgerichtsbarkeit arbeiten an den sechs Standorten jeweils zwischen elf und 19 Personen, von denen jeweils drei bis sechs Richter*innen sind. In der Sozialgerichtsbarkeit arbeiten an den einzelnen Standorten zwischen 28 und 48 Personen von denen jeweils zwischen zehn und 20 Richter*innen sind. Die Einheiten sind klein und in Krankheits- und Urlaubsfällen schnell in Bedrängnis. Eine Zusammenführung erleichtert Vertretungsmöglichkeiten und Arbeitsteilung.
Unterstützer*innen
- Bina Braun (KV Herzogtum Lauenburg)