Die Leistungsorientierte Bezahljung (LOB) nach § 18 TVöD stellt keinen Anreiz für soziale Berufe im allgemeinen und SPAs und Erzieherinnen im besonderen dar. Im Gegenteil. Gewerkschafgten vereinbaren bei Freien Trägern, wenn Anwendungstarifverträge zum TVöD abgeschlossen werden die Nichtgeltung dieser Regelung. In Haustarifverträgen wird sie gar nicht mit aufgenommen. Auch Arbeitgeber haben mittlerweile Abstand von der LOB im sozialen Bereich genommen. Sie ist nicht praxisnah umsetzbar. Davon abgesehen sollten wir Grüne Bezahlung im sozialen Bereich nicht von Leistung abhängig machen, die sich dort eh kaum messen lässt (Du hast heute unter größter Anstrengung mehr Kinder betreut als eigentlich zulässig wäre, dafür bekommst Du mehr Geld?). Vielmehr muss der Fokus auf die vorhergehenden Punkte, insbesondere Entlastung und Gesundheitsschutz gelegt werden.
Antrag: | Gute KiTas - Gute Zukunft. Positionspapier zur weiteren Ausgestaltung der KiTa-Reform in Schleswig-Holstein |
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Antragsteller*in: | Christian Wölm (KV Stormarn) |
Status: | Unterstützer*innen sammeln (Berechtigung: Ausgewählte Gruppen) |
Angelegt: | 30.09.2024, 14:10 |