Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Oktober 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Gerd Weichelt (KV Dithmarschen) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.09.2024, 18:12 |
A11: Barrierefreie und verständliche Landesvorhaben mit ausreichenden Fristen
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird gebeten, sich dafür
einzusetzen, dass umfangreiche/komplexe Vorhaben wie z.B. die
Landesentwicklungsplanung mit mehr Zeitvorlauf bzgl. der Fristen für
Stellungnahmen und Einwendungen versehen werden. Die Fristen sollten so gesetzt
werden, dass insbesondere bei der Beteiligung von Kreisen und Kommunen, die
„Politik vor Ort“ auch mitgenommen werden kann. Schulferien, in denen i.d.R.
keine Sitzungen stattfinden, sollen die Fristen für die Abgabe von
Stellungnahmen ggflls. verlängern. Auch die Ladungsfristen der kommunalen
Vertretungen sind zu berücksichtigen.
Die Beteiligungsverfahren müssen barrierefrei gestaltet werden. Z.B. müssen
Karten einfach zu öffnen und verständlich sein (z.B. ohne weitere Programme, die
heruntergeladen werden müssen) und mit Angabe aller für eine Beurteilung
notwendigen Informationen versehen sein (im o.a. Fall z.B. mit Angabe der neuen
und früherer Potenzialflächen sowie Angabe bereits vorhandener sowie genehmigter
und im Genehmigungsverfahren befindlicher WKA sowie bereits vorhandener
Netzinfrastruktur).
Begründung
Bei der aktuellen Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 -Änderung Kapitel 4.5.1 (Entwurf Juni 2024) mit über 200 Seiten wurden die Unterlagen im BOB-SH zwar am 11. Juni 2024 eingestellt, allerdings erst im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2024; Ausgabe 17. Juni 2024, S. 980 veröffentlicht. Letzte Abgabetermin für Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen war der 9. September 2024. Sommerfreien in SH lagen in der Zeit vom 22. Juli bis 31. August 2024. Da es sich hierbei um weitgreifende Veränderungen zur bisherigen Windplanung handelt (Landschaftsschutzgebiete kein Tabu mehr, Gemeinden erhalten weitergehende Möglichkeiten usw.) wäre mehr Zeit für Stellungnahmen notwendig gewesen.
Von den 12 Wochen von Veröffentlichung bis zum Abgabetermin von Stellungnahmen fielen 6 Wochen in die SH-Sommerferien.
Für öffentliche Stellen sind solche Zeiten kaum umzusetzen. Neben der Ferienzeit müssen ausreichende Bearbeitungszeiten für die Verwaltung vor einer Behandlung in den entsprechenden Ausschüssen ermöglicht werden. Im Regelfall beträgt dann die Einladungsfrist für die beratenden Ausschüsse 2 Wochen. Hinzu kommt dann noch der Zeitrahmen für die Beschlussgremien der kommunalen Selbstverwaltung (Gemeindevertretung, Stadtvertretung, Kreistag), die nicht immer nur darauf warten, ob es „Arbeit“ vom Land gibt.
Auch der Öffentlichkeit, die wesentlich mehr Zeit zum Verstehen benötigt, kommen längere Fristen zugute.
Erschwerend kommt beim LEP „Wind an Land“ hinzu, dass keine einfach verständliche und vollständige Karten vorgelegt wurden, sondern nur Geodaten, die mit schwer verständlichen Sonderprogrammen zu öffnen sind. Für Menschen mit Behinderung kaum zu nutzen.
Unterstützer*innen
- Reimer Schölermann (KV Dithmarschen)
- Susanne Hilbrecht (KV Dithmarschen)
- Florian Ludewig (KV Dithmarschen)
- Alexandra Königshausen (KV Flensburg)
- Axel Denker (KV Dithmarschen)
- Nicole Döhrmann (KV Dithmarschen)
- Kai Hennings (KV Dithmarschen)
- Stefan Schneidewind (KV Dithmarschen)
- Dieter Dluzewski (KV Dithmarschen)
- Gunda Niebuhr (KV Dithmarschen)
- Lorenz Mayer (KV Segeberg)
- Carina Hennecke (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Kirsten Schaltenberg (KV Schleswig-Flensburg)
- Zoé Engel (KV Kiel)
- Merlin Michaelis (KV Kiel)
- Gabriele Piachnow-Schmidt (KV Steinburg)