Änderungen von A10 (Ä6) zu A10 (Ä6)
Ursprüngliche Version: | A10 (Ä6) (Version 3) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11.10.2024, 15:21 |
Neue Version: | A10 (Ä6) (Version 4) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11.10.2024, 15:21 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 23 bis 52:
Für uns sind das Recht auf Asyl und die Rechte von Flüchtlingen nicht verhandelbar. In der heutigen Zeit scheint es notwendig, sich zu diesen in der Genfer Flüchtlingskonvention, in der Europäischen Menschenrechteskonvention, in der EU-Grundrechtscharta und im Grundgesetz verbrieften Rechte uneingeschränkt zu bekennen. Dies bedeutet für uns, dass das Recht, einen Asylantrag zu stellen, Schutz zu erhalten und unterstützende Leistungen zu erhalten, um würdig leben zu können, nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern auch Ausdruck unseres rechtsstaatlichen Handelns ist.
Damit das gelingen kann, braucht es ausreichend Plätze von Erstaufnahmeeinrichtungen sowie kommunaler Unterbringung und eine Teilhabe-Infrastruktur, die das Erlenen der Sprache, Beratung, Betreuung und medizinische Versorgung sicherstellt.
Es braucht deshalb für Schleswig-Holstein ein dauerhaftes und atmendes Standortkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen, das sich sowohl an den Zahlen der zu uns kommenden Geflüchteten orientiert als auch berücksichtigt, dass die Kommunen, in deren Gemeinde sich die Erstaufnahmeeinrichtungen befinden, besondere Unterstützung brauchen, um die diese Aufgabe für Schleswig-Holstein zu übernehmen. Eine möglichst schnelle Kreisverteilung für Menschen mit Bleibeperspektive halten wir nach wie vor für die Grundvoraussetzung für Ankommen und Teilhabe an dieser Gesellschaft.
Außerdem machen wir uns stark für eine unabhängige und individuelle Asylverfahrensberatung und arbeiten weiterhin daran, dass Flüchtlinge mit einem besonderen Schutzbedürfnis - wie beispielsweise traumatisierte Flüchtlinge oder Flüchtlinge mit Behinderungen - bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen indentifiziert und die erlangten Informationen an die aufnehmenden Kommunen weitergeleitet werden. Auf diese Weise wollen wir gewährleisten, dass einerseits eine lückenlose Betreuung dieser Flüchtlinge stattfinden und andererseits die Kommune sich auf ihre Ankunft vorbereiten kann.
In dieser Hinsicht wollen wir die Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen in den Erstaufnahmeeinrichtungen insbesondere im Hinblick auf Psychotrauma, fördern.
Für uns ist das Recht auf Asyl nicht verhandelbar. In der heutigen Zeit scheint es notwendig sich zu diesem im Grundgesetz verbriefte Recht zu bekennen. Dies bedeutet für uns, dass das Recht einen Asylantrag zu stellen, Schutz zu erhalten und unterstützende Leistungen zu erhalten, um würdig leben zu können, eine Selbstverständlichkeit ist.
Damit das gelingen kann, braucht es ausreichend Plätze von Erstaufnahmeeinrichtungen sowie kommunaler Unterbringung und eine Teilhabe-Infrastruktur, die das Erlenen der Sprache, Beratung, Betreuung und medizinische Versorgung sicherstellt. Es braucht deshalb für Schleswig-Holstein ein dauerhaftes und atmendes Standortkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen, das sich an den Zahlen der zu uns kommenden Geflüchteten orientiert und wiederum berücksichtigt, dass die Kommunen, die Standortgemeinde für Erstaufnahmeeinrichtungen sind, besondere Unterstützung brauchen, die diese Aufgabe für Schleswig-Holstein übernehmen. Eine möglichst schnelle Kreisverteilung für Menschen mit Bleibeperspektive halten wir nach wie vor für die Grundvoraussetzung für Ankommen und Teilhabe an dieser Gesellschaft.
Von Zeile 72 bis 81:
zu Grundkompetenzen mit Schwerpunkt auf soziale und pflegerische Berufe)
3. Auswertung durch die Bundesagentur für Arbeit.
4. Beratungsgespräch mit dem Jobcenter vor Ort in der Erstaufnahmeeinrichtung
5. Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter und Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge beraten weiteres verfahrenVerfahren.
6. Integrationsorientierte Verteilung in den dauerhaften Wohnort mit Jobperspektive.
7. Übermittlung der Daten an das Jobcenter und Zuwanderungsbehörde
8. Erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt und Perspektive auf eigenständiges und selbstbestimmtes Leben.
9. Einbeziehen der am dauerhaften Wohnort bereits berstehenden Strukturen (beispielsweise der Willkommenslotsen) bei der Begleitung und Unterstützung der Betriebe und Beschäftigten nach der Arbeitsaufnahme.
Von Zeile 150 bis 153:
ist das Nadelöhr und verlangsamt sowohl Prozesse der Integration, aber auch Rückführungen. WirAußerdem brauchen wir Personal mit Fachkenntnissen sowie eine möglichst geringe Fluktuation. Aus diesem Grund setzen wir uns deshalb überall und auf jeder Ebene, in der wir Verantwortung tragen, dafür ein, dass es zu einer entsprechenden Personaloffensive für die Ausländerbehörden kommt.