Die Satzungsänderung würde in der ursprünglichen Fassung dazu führen, dass man für einen Änderungsantrag an einen Dringlichkeitsantrag immer nur 24 Stunden nach Veröffentlichung des Dringlichkeitsantrags Zeit hat. Bei einer Zeitspanne von 4 Wochen zwischen Antragsschluss und Parteitag würde das dazu führen, dass man permanent Antragsgrün kontrollieren müsste, um zu sehen, ob Dringlichkeitsanträge eingegangen sind. Das kann Delegierten nicht zugemutet werden.
Das Ziel der Satzungsänderung einer frühzeitigen Klarheit über die Antragslage vor dem LPT ist gleichwohl sinnvoll, kann aber auch erreicht werden, wenn die Frist für Änderungsanträge spätestens 24 Stunden vor Beginn des LPT gesetzt wird.