Die ausschließliche Heranziehung von Flächeneigentümer*innen, auf deren Flächen EE-Nutzungen stattfinden, ist eine einseitige Benachteiligung der Erneuerbaren. Bei Einführung einer entsprechenden Abgabe durch Flächeneigentümer*innen müssten für eine diskriminierungsfreie Regelung alle (!) nicht naturschutzfachlichen Nutzungen herangezogen werden. Mit der Grundsteuer gibt es bereits eine flächenbezogene Steuer. Eine zusätzliche flächengebundene Abgabe, die zusätzlich die Nutzungsart berücksichtigt, wäre noch schwieriger und bürokratischer umzusetzen. Zudem erfolgt für die entsprechende Nutzung bereits ein Ausgleich, sodass sich eine Doppelbelastung schwierig argumentieren lässt.
Im Vordergrund dieses Passus sollte die Sicherung der entsprechenden Flächen stehen. Dafür kann das Fonds-Modell entsprechend geprüft und in die Umsetzung gebracht werden. Mit dem Vorkaufsrecht gibt es zudem ein Instrument zur Flächensicherung, das noch umfänglicher genutzt werden könnte.
Antrag: | Grüne Offensive für eine kohärente Klimaschutz- und Biodiversitätspolitik |
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Antragsteller*in: | Joschka Knuth (KV Flensburg) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 02.10.2024, 00:04 |