Als Instrument für die Besteuerung von zuckerhaltigne Lebensmitteln nach britischem Vorbild eignet sich die Wiedereinführung der 1993 in Deutschland abgeschafften Zuckersteuer besser als die Mehrwertsteuer. Auch in Großbritannien erfolgt die Besteuerung nicht über die Mehrwertsteuer, sondern über eine neu eingeführte Zuckersteuer. Bei der Mehrwertsteuer gibt es derzeit nur den vollen und den ermäßigten Satz von 19 bzw. 7 Prozent, der unabhängig vom besteuerten Produkt gilt. Eine Zuckersteuer würde da mehr Flexibilität bieten. Auch politisch wäre eine singuläre Zuckersteuer leichter durchsetzbar als eine Änderung der Mehrwertsteuer bei einem Produkt, die jeweils Forderungen nach weiteren Änderungen nach sich zieht. In der Vergangenheit hat dies dazu geführt, dass eine - an sich notwendige - grundlegende Überarbeitung der Mehrwertsteuer politisch nicht geeint werdne konnte.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Gestaffelte Steuer für Zucker in Getränken |
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Antragsteller*in: | Oliver Brandt (KV Herzogtum Lauenburg) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 04.10.2024, 10:13 |