Änderungen von A10 (Ä6) zu A10 (Ä1,3-6)
Ursprüngliche Version: | A10 (Ä6) (Version 5) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11.10.2024, 15:22 |
Neue Version: | A10 (Ä1,3-6) (Version 6) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.10.2024, 15:22 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 23 bis 38:
Für uns istsind das Recht auf Asyl und die Rechte von Flüchtlingen nicht verhandelbar. In der heutigen Zeit scheint es notwendig, sich zu diesemdiesemdiesen in der Genfer Flüchtlingskonvention, in der Europäischen Menschenrechteskonvention, in der EU-Grundrechtscharta und im Grundgesetz verbriefte RechtRechtverbrieften Rechte uneingeschränkt zu bekennen. Dies bedeutet für uns, dass das Recht, einen Asylantrag zu stellen, Schutz zu erhalten und unterstützende Leistungen zu erhalten, um würdig leben zu können, nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern auch Ausdruck unseres rechtsstaatlichen Handelns ist.
Damit das gelingen kann, braucht es ausreichend Plätze von Erstaufnahmeeinrichtungen sowie kommunaler Unterbringung und eine Teilhabe-Infrastruktur, die das Erlenen der Sprache, Beratung, Betreuung und medizinische Versorgung sicherstellt.[Leerzeichen][Zeilenumbruch]
Es braucht deshalb für Schleswig-Holstein ein dauerhaftes und atmendes Standortkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen, das sich sowohl an den Zahlen der zu uns kommenden Geflüchteten orientiert und wiederumwiederumals auch berücksichtigt, dass die Kommunen, in deren Gemeinde sich die Standortgemeinde für Erstaufnahmeeinrichtungen sindsindbefinden, besondere Unterstützung brauchen, um die diese Aufgabe für Schleswig-Holstein zu übernehmen. Eine möglichst schnelle Kreisverteilung für Menschen mit Bleibeperspektive halten wir nach wie vor für die Grundvoraussetzung für Ankommen und Teilhabe an dieser Gesellschaft.
Außerdem machen wir uns stark für eine unabhängige und individuelle Asylverfahrensberatung und arbeiten weiterhin daran, dass Flüchtlinge mit einem besonderen Schutzbedürfnis - wie beispielsweise traumatisierte Flüchtlinge oder Flüchtlinge mit Behinderungen - bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen indentifiziert und die erlangten Informationen an die aufnehmenden Kommunen weitergeleitet werden. Auf diese Weise wollen wir gewährleisten, dass einerseits eine lückenlose Betreuung dieser Flüchtlinge stattfinden und andererseits die Kommune sich auf ihre Ankunft vorbereiten kann.
In dieser Hinsicht wollen wir die Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen in den Erstaufnahmeeinrichtungen insbesondere im Hinblick auf Psychotrauma, fördern.
Von Zeile 95 bis 96 löschen:
Eine Rückkehrberatung soll perspektivisch in ganz Schleswig-Holstein flächendeckend angeboten werden.
Von Zeile 124 bis 126 löschen:
in Schleswig-Holstein regelmäßige Vereinbarungen mit den Kommunen gibt, bei denen die Aufgaben gemeinsam definiert werden. Hierbei sind besonders Programme von sozialem Wohnraum notwendig, um den notwendigen Wohnraum bereitzustellen.
Von Zeile 128 bis 130 einfügen:
die gleichen Startbedingungen haben. Genauso wichtig ist eine ausreichende und flächendeckende medizinische und psychosoziale Versorgung.[Zeilenumbruch]
Das Land hat für die Bandbreite an Themen eine Integrationsstrategie auf den Weg
Nach Zeile 131 einfügen:
Wir begrüßen die Bemühungen des Landes, die bestehenden Strukturen des Ehrenamtes aufrechtzuerhalten und bedarfsgerecht auszubauen und stellen fest, dass die Integration in den Kommunen nach wie vor auch auf den Schultern von Ehrenamtlichen liegt. Aus diesem Grund muss es unser Ziel sein, die Ehrenamtlichen zu fördern und an den Stellen zu entlasten, wo es uns möglich ist.